News

Neue Sprachaufzeichnung ist DSGVO-konformNeue Sprachaufzeichnung ist DSGVO-konform.

Aufgezeichnete Telefonate müssen zum Teil wieder gelöscht werden. Wie’s am besten geht, erfahren Sie hier. Aufzeichnen oder löschen – was ist wie zu tun? Kaum wurde die EU-Richtlinie MiFID II erfüllt, stellt die Datenschutz-Grundverordnung die Banken vor eine neue Herausforderung bei der Sprachaufzeichnung. Wie werden sie die im Zuge von MiFID II aufgezeichneten Telefongespräche gemäß DSGVO wieder los? Klingt komisch, ist aber jetzt notwendig. Denn sämtliche Kundendaten, die entweder nicht mehr benötigt werden oder aus rechtlichen Gründen nicht behalten werden dürfen, müssen gelöscht werden. Tool zur Depot-Verknüpfung. Der erste Meilenstein auf dem Weg zur automatisierten Löschung von Gesprächen wurde in Teamarbeit gesetzt. In enger Kooperation mit den Raiffeisenlandesbanken Niederösterreich-Wien und Burgenland und der Raiffeisen Informatik entwickelte die bat-groupware ein eigenes Tool für die Kundenzuordnung von Sprachaufzeichnungen. Mit nur wenigen Klicks können Raiffeisenberater ein aufgezeichnetes Gespräch mit einem Kunden und dessen Depot verknüpfen. Geht das nicht einfacher? Leider nein. Während elektronische Dokumente maschinell durchsucht oder durch einen Bearbeiter einem Kunden oder Geschäftsfall zugeordnet werden können, gab es diese Möglichkeit bei der Aufzeichnung von Telefongesprächen bisher nur mit erheblichem Aufwand an Technik und Kosten. Und dann auch nur mit mangelhafter Qualität. Das hört sich vielleicht im ersten Moment nicht nachvollziehbar an, aber Spracherkennung ist bei den vielen österreichischen Dialekten eine große Herausforderung. Das ist die Lösung. Der Berater in der Raiffeisenbank ordnet ein aufzeichnungspflichtiges Gespräch ohne viel Aufwand einem Kunden zu. Im Idealfall erhält er den Kunden anhand seiner Rufnummer auf dem Bildschirm angezeigt und muss ihn nur noch bestätigen. Jetzt zum Clou: Da damit die Verknüpfung von Sprachaufzeichnung zu Kunden hergestellt ist, kann das Löschen der Daten gemäß der neuen Datenschutz-Grundverordnung automatisiert erfolgen. Ihr EOB oder Demand Manager spricht gerne mit Ihnen über die Erweiterung der Centrex-Sprachaufzeichnung im Sinne der DSGVO.